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   BGH, 19.02.1963 - Ia ZR 64/63   

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https://dejure.org/1963,1066
BGH, 19.02.1963 - Ia ZR 64/63 (https://dejure.org/1963,1066)
BGH, Entscheidung vom 19.02.1963 - Ia ZR 64/63 (https://dejure.org/1963,1066)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 1963 - Ia ZR 64/63 (https://dejure.org/1963,1066)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 2125 (Ls.)
  • MDR 1963, 912
  • GRUR 1964, 18
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 04.08.1959 - I 4/59 S

    Anwendbarkeit der Grundsätze über die Vergütung zurückliegender Dienstleistungen

    Auszug aus BGH, 19.02.1963 - Ia ZR 64/63
    Im Jahre 1959 erhob die Klägerin gegen dieses Patent eine auf § 13 Abs. 1 Nr. 1 PatG gestützte Nichtigkeitsklage (Ni I 4/59).

    Sie stützt die Klage auf die schweizerische Patentschrift 279 498 und den im Jahr 1951 veröffentlichten Katalog Nr. 51 der Firma J.B. Webb, Seiten 88, 89, 23 und 46. Diese beiden druckschriftlichen Vorveröffentlichungen waren bereits Gegenstand der Erörterung in dem ersten Nichtigkeitsverfahren Ni I 4/59.

    Die Klage ist zulässig, weil die in dem Nichtigkeitsverfahren Ni I 4/59 ergangene Entscheidung vom 24. November 1959 durch die von der Klägerin nach der Verkündung dieser Entscheidung, aber vor Ablauf der Berufungsfrist erklärte Zurücknahme der Klage wirkungslos geworden ist.

    Nach alledem hat der Nichtigkeitssenat die Entscheidung vom 24. November 1959 (Ni I 4/59) mit Recht als nicht mehr existent behandelt.

  • RG, 23.11.1932 - I 163/32

    Steht einer patentrechtlichen Nichtigkeitsklage die rechtskräftige Abweisung des

    Auszug aus BGH, 19.02.1963 - Ia ZR 64/63
    Auch die verschiedenen unter § 13 Abs. 1 Nr. 1 PatG fallenden Tatbestände (Fehlen der in §§ 1, 2 PatG geregelten Voraussetzungen) sind als einheitlicher Klagegrund zu werten (Bestätigung von RGZ 139, 3, 5 f).

    Die Klägerin könnte nicht noch einmal aus demselben Klaggrund die Nichtigkeitsklage erheben, wobei die verschiedenen unter § 13 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Tatbestände jeder für sich einen einheitlichen Klaggrund bilden (RGZ 139, 3, 5 f; vgl. auch PA MuW XIII, 600; Mitt. 1957, 149; 1958, 180; Benkard, PatG 4. Aufl. § 13 Rdn. 12 u. 43; zur Einheitlichkeit des Klaggrundes aus § 13 Abs. 1 Nr. 1 PatG anders PA Mitt. 1958, 181, Reimer, PatG 2. Aufl. § 13 Rdn. 19; Lindenmaier, PatG 4. Aufl. § 13 Rdn. 2).

  • BGH, 24.05.1955 - I ZR 25/53

    Klageerweiterung im Patentnichtigkeitsstreit

    Auszug aus BGH, 19.02.1963 - Ia ZR 64/63
    Aus dem Umstand, daß die Rechtsprechung entgegen der früheren Praxis des Reichsgerichts die Anschlußberufung auch im Patentnichtigkeitsverfahren für zulässig hält (RGZ 158, 1; 170, 18, 20; BGHZ 17, 305, 307 [BGH 24.05.1955 - I ZR 25/53]; BGH GRUR 1953, 88), läßt sich nichts gegen die Erwägungen herleiten, die es rechtfertigen, eine Zurücknahme der Nichtigkeitsklage in jeder Lage des Verfahrens auch ohne Zustimmung des Beklagten zuzulassen.
  • BGH, 11.11.1952 - I ZR 134/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.02.1963 - Ia ZR 64/63
    Aus dem Umstand, daß die Rechtsprechung entgegen der früheren Praxis des Reichsgerichts die Anschlußberufung auch im Patentnichtigkeitsverfahren für zulässig hält (RGZ 158, 1; 170, 18, 20; BGHZ 17, 305, 307 [BGH 24.05.1955 - I ZR 25/53]; BGH GRUR 1953, 88), läßt sich nichts gegen die Erwägungen herleiten, die es rechtfertigen, eine Zurücknahme der Nichtigkeitsklage in jeder Lage des Verfahrens auch ohne Zustimmung des Beklagten zuzulassen.
  • RG, 20.02.1938 - I 59/38

    1. Kann im Patentnichtigkeitsstreit der Patentinhaber Berufung einlegen, wenn das

    Auszug aus BGH, 19.02.1963 - Ia ZR 64/63
    Aus dem Umstand, daß die Rechtsprechung entgegen der früheren Praxis des Reichsgerichts die Anschlußberufung auch im Patentnichtigkeitsverfahren für zulässig hält (RGZ 158, 1; 170, 18, 20; BGHZ 17, 305, 307 [BGH 24.05.1955 - I ZR 25/53]; BGH GRUR 1953, 88), läßt sich nichts gegen die Erwägungen herleiten, die es rechtfertigen, eine Zurücknahme der Nichtigkeitsklage in jeder Lage des Verfahrens auch ohne Zustimmung des Beklagten zuzulassen.
  • RG, 09.08.1942 - GSZ 1/42

    Bis zu welchem Zeitpunkt kann die sogenannte unselbständige Anschlußberufung

    Auszug aus BGH, 19.02.1963 - Ia ZR 64/63
    Aus dem Umstand, daß die Rechtsprechung entgegen der früheren Praxis des Reichsgerichts die Anschlußberufung auch im Patentnichtigkeitsverfahren für zulässig hält (RGZ 158, 1; 170, 18, 20; BGHZ 17, 305, 307 [BGH 24.05.1955 - I ZR 25/53]; BGH GRUR 1953, 88), läßt sich nichts gegen die Erwägungen herleiten, die es rechtfertigen, eine Zurücknahme der Nichtigkeitsklage in jeder Lage des Verfahrens auch ohne Zustimmung des Beklagten zuzulassen.
  • BGH, 20.05.1953 - I ZR 52/52

    Nichtangriffsabrede im Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BGH, 19.02.1963 - Ia ZR 64/63
    Auch in dem Fall BGHZ 10, 22, 28 [BGH 20.05.1953 - I ZR 52/52] = GRUR 1953, 385, 387 1. Sp. war diese Frage nicht entscheidungserheblich.
  • BGH, 21.10.1952 - I ZR 106/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.02.1963 - Ia ZR 64/63
    In den Entscheidungen GRUR 1953, 86; 1962, 489, 491konnte die Frage unentschieden bleiben, weil in beiden Fällen die Zustimmung zur Zurücknahme der Klage erteilt war.
  • BGH, 22.06.1993 - X ZR 25/86

    Rücknahme der Patentnichtigkeitsklage - Hartschaumplatten

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung schon des Reichsgerichts (vgl. RG GRUR 1943, 211), der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (vgl. BGH GRUR 1964, 18 ff. - Konditioniereinrichtung) und die im Schrifttum allgemeine Zustimmung gefunden hat (vgl. Benkard, PatG/GebrMG, 8. Aufl. § 81 PatG Rdn. 28; Schulte, PatG, 4. Aufl. § 81 Rdn. 69; MünchKomm zur ZPO, § 269 Rdn. 28; Baumbach/Lauterbach, Kommentar zur ZPO, 51. Aufl. § 269 Rdn. 20; Stein-Jonas, Kommentar zur ZPO, 20. Aufl. § 269 Rdn. 8, Fn. 20; Bernhardt-Kraßer, Lehrbuch des Patentrechts, 4. Aufl. S. 436), daß die Nichtigkeitsklage in jeder Lage des Verfahrens ohne Einwilligung des Nichtigkeitsbeklagten zurückgenommen werden kann.
  • OLG Düsseldorf, 26.06.2014 - 2 UH 1/14

    Wiederaufnahme des Verletzungsprozesses nach Nichtigerklärung des Klagepatents

    Darüber hinaus kann der betreffende Nichtigkeitskläger eine erneute Klage nicht auf den betreffenden Nichtigkeitsgrund stützen, auch wenn zur Begründung der Klage neues Material hinzugezogen wird (vgl. BGH GRUR 1964, 18 - Konditioniereinrichtung; Schulte/Moufang, a. a. O., Rz. 107; Busse/Keukenschrijver, Patentgesetz, 7. Auflage, § 84 Rz. 40).
  • BPatG, 28.11.2016 - 1 Ni 16/11

    Rechtmäßige teilweise Fürnichtigerklärung eines Patents aufgrund mangelnder

    Einer Zustimmung der Beklagten zur Klagerücknahme bedurfte es nicht, da abweichend von § 269 Abs. 2 ZPO die Klagerücknahme der Nichtigkeitsklage als Popularrechtsbehelf in jeder Lage des Verfahrens bis zur Rechtskraft der Entscheidung möglich ist (vgl. BGH GRUR 1964, 18 - Konditioniereinrichtung; GRUR 1993, 895 - Hartschaumplatten).
  • BPatG, 19.08.2011 - 3 Ni 23/08
    Entgegen ihrer Ansicht wird durch die gesetzliche Fiktion des § 269 Abs. 3 ZPO nicht etwa nur die erstinstanzliche Nichtigerklärung des Streitpatents außer Kraft gesetzt, sondern ebenso die in dem angefochtenen Urteil ausgesprochene Kostenauferlegung zu Lasten der Beklagten (vgl. BGH GRUR 1964, 18 -Konditioniereinrichtung; sowie Schulte/Kühnen, PatG, 8. Aufl., § 81 Rdn. 171).
  • BPatG, 19.12.2005 - 3 Ni 1/00
    Da das öffentliche Interesse an der Vernichtung eines zu Unrecht erteilten Patents oder Schutzzertifikats bis zur Rechtskraft seiner Nichtigerklärung fortbesteht, kann das Schutzrecht bis zu diesem Zeitpunkt grundsätzlich von anderen Personen aus demselben Klagegrund und mit demselben Klageziel angegriffen werden (vgl. BGH GRUR 1964, 18 - Konditioniereinrichtung).
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